Unternehmens-News

Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich: Was Unternehmen wissen sollten

Veröffentlicht von: Tamara Widmoser

Mit Inkrafttreten des neuen österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 wird die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie umfassend umgesetzt. Dieses Gesetz setzt neue Standards für Barrierefreiheit, die Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten.

Ziel und Umsetzung & betroffene Unternehmen

Das BaFG wurde eingeführt, um Menschen mit Behinderungen einen besseren und gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Mit der Regelung sollen neue Barrieren vermieden und bestehende Barrieren abgebaut werden. Das Gesetz gilt nicht nur für physische Produkte, sondern bezieht auch Dienstleistungen ein, die digital oder im E-Commerce-Bereich angeboten werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll Verbraucher schützen. Es betrifft deshalb insbesondere Websites mit Angeboten, die man buchen und bezahlen kann und hierbei Unternehmen mit einem mehr als zehn Mitarbeiter oder einem jährlichen Gesamtumsatz von über 2 Millionen Euro. Nicht betroffen sind auch reine „Präsentationsseiten“, also beispielsweise Blogs. Falls der Blog aber zu einem Onlineshop gehört, fällt er unter das Gesetz.

Barrierefreiheitsstandards für Websites und mobile Anwendungen

Websites und mobile Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Diese Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und umfassen Punkte, wie Textalternativen für Bilder und Grafiken, Tastaturzugänglichkeit, d. h., alle Funktionen müssen über die Tastatur steuerbar sein, lesbare und strukturierte Inhalte für Bildschirmlesegeräte, eingängige und konsistente Navigation, um die Bedienung zu erleichtern, Kontrastanforderungen bei Texten und Bildern, skalierbare Schriftgrößen und Anpassungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen usw.

Strafen und Konsquenzen bei Nicht-Einhaltung

Verstöße gegen die Anforderungen des BaFG können Bußgelder oder sogar die Verpflichtung zur Anpassung nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und mögliche Anpassungen fachgerecht umzusetzen.

Durch diese Vorgaben sollen Unternehmen dazu bewegt werden, ihre Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen. Ein frühzeitiges Engagement in diesem Bereich kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Unternehmensimage stärken und eine breitere Zielgruppe ansprechen.

Wichtige Schritte zur Vorbereitung

  1. Barrierefreiheits-Check: Im ersten Schritt solltest Du dazu den „IST“-Zustand Deiner Website hinsichtlich Barrierefreiheit analysieren. Das kannst Du selbst machen (Tools wie WAVE WEBAIM, Google Lighthouse, Screaming Frog oder SEObility sind hier sehr hilfreich). Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, führen wir für Dich einen umfangreichen Barriere-Check durch.
  2. Biete Übergangslösungen für nicht-barrierefreie Inhalte an und baue die Barrieren Schritt für Schritt ab.

Fazit

Das Barrierefreiheitsgesetz stellt eine wesentliche Neuerung dar, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Die Umsetzung der neuen Anforderungen kann nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beitragen, sondern auch die Nutzerfreundlichkeit verbessern und den Kundenstamm erweitern. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis Juni 2025 nutzen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen des BaFG entsprechen.