KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Unternehmen müssen bestimmte Inhalte kennzeichnen, wenn sie mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert wurden.
Wichtig: Nicht jeder KI-generierte Text und nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, ob Nutzer*innen über die Echtheit oder Herkunft eines Inhalts getäuscht werden könnten.
Wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die KI-Kennzeichnungspflicht betrifft Unternehmen vor allem in drei Bereichen:
- realistisch wirkende KI-Bilder, Videos und Audiodateien
- bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
- Chatbots und andere KI-Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren
Die Regelungen gelten ab August 2026 und grundsätzlich nicht rückwirkend.
Welche KI-Bilder und Videos müssen gekennzeichnet werden?
Kennzeichnungspflichtig können sogenannte Deepfakes sein. Damit sind durch KI erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos und Audiodateien gemeint, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise für echt gehalten werden könnten.
Das betrifft beispielsweise:
- ein KI-generiertes Bild eines realen Hotels mit einem nicht vorhandenen Pool
- ein künstlich erzeugtes Video einer echten Person
- eine nachgebildete Stimme von Mitarbeiter*innen oder Prominenten
- ein Bild einer Veranstaltung, die so nie stattgefunden hat
- ein Produktbild mit Eigenschaften, die das tatsächliche Produkt nicht besitzt
Die Kennzeichnung muss direkt beim Inhalt stehen, zum Beispiel:
„Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“
Oder:
„Diese Darstellung wurde teilweise mit KI verändert.“
Welche KI-Bilder müssen nicht gekennzeichnet werden?
Nicht jede Bildbearbeitung löst automatisch eine KI-Kennzeichnungspflicht aus.
Rein technische Änderungen wie Farbkorrekturen, das Zuschneiden eines Bildes oder eine Anpassung der Schärfe müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden, solange die tatsächlichen Gegebenheiten dadurch nicht verändert werden.
Auch eindeutig künstliche Grafiken oder Illustrationen sind normalerweise unkritischer, wenn niemand davon ausgehen würde, dass es sich um ein echtes Foto oder ein reales Ereignis handelt.
Eine einfache Prüffrage lautet:
„Entsteht durch die KI-Bearbeitung ein falscher Eindruck über die Realität?“
Ist die Antwort ja, muss der Inhalt gekennzeichnet werden.
Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?
In den meisten Fällen nein. SEO-Texte, Landingpages, Produktbeschreibungen oder Social-Media-Captions müssen nicht automatisch gekennzeichnet werden, nur weil bei der Erstellung KI verwendet wurde.
Eine Kennzeichnung ist nur dann notwendig, wenn ein KI-generierter Text die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert und ohne ausreichende menschliche Prüfung veröffentlicht wird.
Das bedeutet für Unternehmen: Wird ein Text von einer Person fachlich geprüft, überarbeitet und freigegeben, ist in der Regel keine Kennzeichnung erforderlich. KI kann also weiterhin für Recherche, Struktur und Formulierungen eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass am Ende ein Mensch die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt übernimmt.
Betrifft die KI-Kennzeichnungspflicht unsere Kund*innen?
Für viele unserer Kund*innen wird die Kennzeichnungspflicht vor allem bei visuellen Inhalten relevant.
Besonders genau sollten Unternehmen prüfen, wenn sie:
- KI-generierte Werbebilder verwenden
- Produkte oder Immobilien künstlich verändern
- virtuelle Mitarbeiter*innen oder Testimonials einsetzen
- Stimmen mit KI nachbilden
- realistisch wirkende Eventbilder erzeugen
- Videos mit KI-Avataren veröffentlichen
Ein klar erkennbares Symbolbild ist meist weniger problematisch als ein KI-Bild, das vorgibt, ein echtes Produkt, einen realen Ort oder eine tatsächliche Person zu zeigen.
Müssen Chatbots gekennzeichnet werden?
Nutzer*innen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren.
Bei einem KI-Chatbot auf einer Website sollte daher direkt zu Beginn ein eindeutiger Hinweis stehen, zum Beispiel:
„Du kommunizierst mit unserem KI-Assistenten. Die Antworten werden automatisiert erstellt.“
Die Pflicht betrifft KI-Systeme, die direkt mit natürlichen Personen interagieren.
Wie hoch sind die Strafen?
Bei Verstößen gegen die Vorgaben des EU AI Acts können Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich können je nach Einzelfall Abmahnungen durch Wettbewerber*innen oder Verbraucherorganisationen drohen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten schnellstmöglich ihre internen Abläufe prüfen:
- Werden realistisch wirkende KI-Bilder, Videos oder Stimmen eingesetzt?
- Können diese Inhalte fälschlicherweise für echt gehalten werden?
- Werden KI-Texte vor der Veröffentlichung fachlich geprüft?
- Ist bei Chatbots klar erkennbar, dass es sich um eine KI handelt?
- Gibt es eine einheitliche Formulierung für notwendige Kennzeichnungen?
Fazit zur KI-Kennzeichnungspflicht
Ab August 2026 muss nicht automatisch jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden. Relevant wird die Pflicht vor allem dann, wenn KI-Inhalte real wirken und Nutzer*innen über tatsächliche Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse täuschen könnten.
Für Texte bleibt die menschliche Kontrolle entscheidend. Werden KI-unterstützte Inhalte fachlich geprüft, überarbeitet und redaktionell verantwortet, ist normalerweise keine pauschale Kennzeichnung notwendig.
Für ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben geht es hier zum EU AI Act.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung.